Auch 2022 können Eltern statt bis zu 20 bis zu 30 Tage pro Kind Kinderkrankengeld erhalten. Für Alleinerziehende beträgt der Anspruch 60 Tage pro Kind. Das hat der Gesetzgeber rechtzeitig vor Jahresende entschieden. Bei mehreren Kindern beträgt die Obergrenze 65 Tage, für Alleinerziehende 130 Tage. Dieser erhöhte Anspruch gilt für das ganze Jahr.