Wie aus einer Beantwortung der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt hervorgeht, kann der Beförderungsstau innerhalb der Landespolizei auch deswegen nicht abgebaut werden, da „... der weiterhin gültige Kabinettsbeschluss vom 12. Dezember 1995 anzuwenden“ ist. Demnach dürfen „Beförderungen nicht innerhalb von Zeitintervallen von weniger als zwei Jahren erfolgen“.
Quelle: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung, Drucksache 7/7443 vom 12.03.2021