Alleinerziehende können seit dem 1. Juli 2017 einen Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zu 18 Jahren erhalten. Bisher war das nur bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes möglich. Zudem wurde die Begrenzung der Bezugsdauer auf maximal 72 Monate aufgehoben. Unterhaltsvorschuss muss beantragt werden. In vielen Gemeinden und Städten ist das Jugendamt zuständig.