Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Um diesen Umtausch zu organisieren, wurde durch den Gesetzgeber ein stufenweiser Zeitrahmen festgelegt, wobei zunächst der Umtausch von Papierführerscheinen vorgenommen wird. Am 19. Juli 2022 endet die erste Stufe, dann müssen alle Inhaberinnen und Inhaber eines Papierführerscheins (BRD und DDR), die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, ihr altes umgetauscht haben.