Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen
Basierend auf der 10. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. März 2021 ist der Landkreis Saalekreis aufgrund der Inzidenzzahl von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern verpflichtet, die Kontaktbeschränkungen weiter aufrecht zu erhalten. Ab 9. März 2021 gilt daher im Landkreis Saalekreis die 4. Rechtsverordnung.