Keine Entschädigung für coronabedingte Umsatzausfälle

Gerichtsurteile | Verbraucher
von hallelife.de | Redaktion
Sehen diese eine Zahlung nur vor, wenn bestimmte, im Text namentlich aufgezählte Krankheiten und Erreger ausbrechen, müsse das Coronavirus in der Aufzählung erwähnt sein, damit eine Zahlungspflicht bestehe (Az.: 3 O 154/20).
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